1. Leistungsumfang
Die Zahnversicherungspläne von HanseMerkur decken eine Vielzahl von Behandlungen ab, darunter präventive Maßnahmen, restaurative Eingriffe, Kieferorthopädie und Zahnimplantate. Der Leistungsumfang kann je nach gewähltem Tarif variieren.
2. Berechtigung
Unsere Zahnversicherung steht Einwohnern Deutschlands zur Verfügung. Die Anspruchsberechtigung kann von Faktoren wie Alter, Vorerkrankungen und weiteren in der jeweiligen Police festgelegten Kriterien abhängen.
3. Wartezeiten
Einige Leistungen können Wartezeiten unterliegen, bevor sie in Anspruch genommen werden können. Die Wartezeiten variieren je nach Art der Behandlung und dem gewählten Versicherungstarif.
4. Erstattungen und Schadensfälle
Versicherungsnehmer können Erstattungsanträge für abgedeckte Behandlungen einreichen. Die Anträge müssen mit gültigen Rechnungen und Behandlungsnachweisen eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit kann variieren.
5. Ausschlüsse
Bestimmte Behandlungen, wie rein kosmetische Eingriffe oder bereits bestehende Zahnprobleme, sind möglicherweise nicht abgedeckt. Eine vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Versicherungsunterlagen.
6. Kündigung der Police
Kunden können ihre Police gemäß den Bedingungen von HanseMerkur kündigen. Kündigungsrichtlinien können Kündigungsfristen und mögliche Gebühren beinhalten.
7. Änderungen der Bedingungen
HanseMerkur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Versicherungsnehmer werden über wesentliche Änderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informiert.
8. Kontakt
Bei Fragen, Schadensmeldungen oder Informationen zu Ihrer Police wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von HanseMerkur unter info@hansemerkur.de.